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Patienteninformationen – Unsere Arbeitsrichtlinien und Ihre Rechte

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt durch Eltern oder Jugendliche, aber auch über Hausärzte oder Psychologen sowie über Soziale Dienste und andere Institutionen.

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Kosten

Die Kosten werden von den Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Auf Wunsch rechnen wir mit Ihnen auch als Privatperson ab (gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ).

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Krankenkasse

Bitte bringen Sie bei jedem Besuch bei uns Ihre Krankenkassenkarte mit. Anderenfalls berechnen wir Ihnen nach 14 Tagen unsere Leistungen gemäß GOÄ als Privatperson.

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Termine

Jede Therapiestunde ist speziell für Sie beziehungsweise für Ihr Kind reserviert. Bei Terminabsagen werden Ersatztermine vereinbart. Dies führt zu Wartezeiten.

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Ärztliche Schweigepflicht

Wir bieten eine unabhängige, politisch und konfessionell neutrale Dienstleistung an. Alle Mitarbeiter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auskünfte an Dritte dürfen wir nur dann erteilen, wenn die Praxis von der Schweigepflicht entbunden wird. Dies bestimmen allein Sie. Eine Zusammenarbeit mit überweisenden Stellen oder Kollegen, Schulen und Einrichtungen kann hilfreich sein.

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Orientierung am Kindeswohl

Wir beziehen Eltern, Kinder und Jugendliche als gemeinsame Partner in die Behandlung mit ein. Grundsätzlich orientieren wir uns am Kindeswohl. Im Konfliktfall respektieren wir das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der geltenden Gesetze.

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Behandlungsmaßnahmen

In unserer Praxis verwenden wir wissenschaftlich fundierte Therapieverfahren wie Verhaltenstherapie, analytisch orientierte Therapie und systemische Therapie. Bei Bedarf nutzen wir auch medikamentöse sowie homöopathische und anerkannte alternative Therapien. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen in der Regel nicht gegen den Willen der Eltern oder gegen den Willen von Kindern und Jugendlichen.

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Fachliche Weiterbildung

Unsere Mitarbeiter besuchen regelmäßig fachliche Fortbildungen und entwickeln sich auch persönlich weiter, um unsere Therapie optimal für Sie und auf Ihr Kind abzustimmen.

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Einsicht in die Krankengeschichte

Hinsichtlich der Krankengeschichte richten wir uns nach den gesetzlichen Regelungen. Demnach ist die Einsicht während der Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren nach Behandlungsende möglich. Angaben über Dritte dürfen wir Ihnen ohne deren Zustimmung nicht zugänglich machen.

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Ihre persönliche Wertung

Zum Behandlungsende bitten wir Sie per Fragebogen um Ihre Einschätzungen und Erfahrungen mit unserer Praxis.

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Kritik und Beschwerden

Sind Sie mit dem Verhalten einzelner Mitarbeiter unzufrieden oder mit der Anwendung von Therapieformen nicht einverstanden, möchten wir Sie herzlich bitten, sich mit Ihrer Kritik ganz offen an das zuständige Fachpersonal zu wenden. Sollte ein Problem für Sie nicht zufriedenstellend geklärt werden können, sprechen Sie bitte mit dem leitenden Arzt.

Bitte denken Sie daran: Wir sind für Sie da und es geht um Ihr persönliches Wohl und das Wohl des Kindes. Nur durch offene Worte können wir gemeinsam die bestmöglichen Lösungen finden gemäß unserem Motto

Entwicklung unterstützen – Unterstützung entwickeln

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.